Werbepylone

11. Januar 2010 | Gepostet in Aussenwerbung, Lichtwerbung

Der Begriff Werbepylon hat sich für meist im Außenbereich montierte, freistehende, (oft säulenförmig) aufragende Werbeanlagen in der Licht- und Außenwerbung etabliert.

Werbepylone zählen rechtlich zu den Werbeanlagen. Es handelt sich dabei um bis 5 m hohe mit Logos oder Großbuchstaben versehene Stelen bzw. meist nicht unter 5 m bis über 15 m hohe Säulen (z.B. aus Schleuderbeton) mit aufgeständerten, oftmals nachts beleuchteten ebenso wie die Stelen illustrierten Tafeln (Werbemaste) auf oder an Firmengeländen.

Vorreiter für diesen Trend war die Automobil- und die Mineralilindustrie. Zu den einschlägigen Unternehmen zählen heute vor allem mittelständische Unternehmen (Nutzung von Stelen) und hinsichtlich der Nutzung hoher Anlagen große Einzelhandelsunternehmen wie Baumärkte, Gartencenter, Fast Food Anbieter, Autohöfe und vergleichbare Einrichtungen, die auf den regionalen Zulauf einer sozial vielschichtigen Kundschaft angewiesen sind.

Die Gr��e der auf Fernwirkung ausgelegten Werbeanlagen wird oft in der Bauleitplanung oder, soweit rechtliche M�glichkeiten bestehen, durch anderweitige Festsetzungen geregelt (vgl. Wien 2008), um keine optischen Exzesse zu riskieren. Denn die Fernwirkung kann deutlich �ber die lokale Wirkung klassischer Werbeanlagen hinausgehen und auch eine geographische Orientierung zum Leistungsanbieter hin geben. Diese Entwicklung �ffnet auch rechtliches Neuland. Denn es ergibt sich zunehmend eine Problematik der optischen Belastung im �brigen baulich nicht beanspruchter freier Landschaft. Die Belastung ist ohne bauleitplanerisch fixierte Limits rechtlich nur schwer beherrschbar.

Die Vorstellungen dar�ber, welche Dimensionen von Pylonen noch landschaftsvertr�glich sind, sind durchaus verschieden. In Mainz gilt bereit die Reduzierung eines geplanten Pylons von 40m auf 23,5 m als landschaftsgerecht (Mainz 2008). Hierbei wurde eine als pylonh�henbestimmend ins Feld gef�hrte Corporate Identity des Antragstellers mit in die Abw�gung einbezogen. W�hrenddessen soll sich zum Beispiel in Hameln (2008) die H�he solcher Anlagen auf maximal 10 m beschr�nken.

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